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Symbolbild Ansbach. Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Ansbach. Foto: Pascal Höfig

Diese Dinge ändern sich zum 1. Februar

Verbote und Kostenänderungen

Neuer Monat, alte Regeln? Wäre ja öde. Auch im Februar 2017 gibt es einige Neuregelungen, die sich auch in unserem Städtchen bemerkbar machen. Wir verraten, was sich genau ab dem 1. Februar ändert und worauf künftig zu achten ist.

Berufsbedingter Umzug

Steht aus beruflichen Gründen ein Umzug bevor, können ab Februar 2017 höhere Kosten beim Finanzamt abgesetzt werden. Im kommenden Monat steigt der Pauschalbetrag für berufsbedingte Umzüge von 746 Euro auf 764 Euro für Ledige, verheiratet Personen dürfen laut der Verbraucherzentrale ab Februar sogar 1.528 Euro, statt der bisherigen 1.493 Euro, ansetzen.

Für jede weitere Person im Haushalt können künftig 337 Euro (derzeit 329 Euro) geltend gemacht werden. Ein Umzug ist dann berufsbedingt, wenn er vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder sich die tägliche Fahrtzeit insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzt.

Amazon Prime

Die Preise für den Amazon Prime Service steigen, dafür gibt es künftig Monatsabos. Ab Februar erhöht sich der Jahrespreis auf 69 Euro (bisher 49 Euro) für Neukunden. Auch die Studenten müssen tiefer in die Tasche greifen, das Studenten-Abo wird ab dem 1. Februar 34 Euro kosten (bisher 24 Euro), so Spiegel Online.

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Direkt zu Amazon Prime

Für alle, die schon Prime-Kunde sind, ändert sich vorerst nichts, insofern die Jahresgebühr vor Juli 2017 anfällt. Für 8,99 Euro ist laut der Augsburger Allgemeinen ab sofort auch eine monatlich kündbare Prime-Mitgliedschaft möglich.

Kosmetikprodukte

Der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der des Öfteren Allergien verursacht, darf laut der NOZ nicht mehr für Lotionen und Hautcremes verwendet werden. Die Regelung betrifft alle kosmetischen Produkte, die nach dem 12. Februar in den Handel gebracht werden, so die NOZ.

Informationspflicht für Unternehmen

Seit rund einem Jahr beschäftigen sich gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen damit, Streit zwischen Firmen und Kunden zu klären. Ab Februar stehen laut des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Unternehmen in der Pflicht, eine grundsätzliche Aussage über eine Beteiligung an der Streitschlichtung zu treffen.

Dies muss laut eines Verweises des Bundesjustizministerium auf der Webseite oder in Form der allgemeinen Geschäftsbedingungen offen gelegt werden. Sind die Unternehmer zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, muss neben dem Hinweis die Anschrift und Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle einsehbar sein. Nicht betroffen sind kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter.

Gaspreise sinken

Rund 13 Millionen Haushalte dürfen sich freuen: Bisher haben laut „Die Welt“ bereits 354 Grundversorger ihre Preise reduziert und im Februar geht es mit der Senkung der Gaspreise weiter. Durchschnittlich beträgt die Gaspreis-Senkung 6,5 Prozent.

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