LK Ansbach: Teurer Geflügelmist – Urteil des AG Ansbach
Pressemitteilung des Amtsgerichts Ansbach vom 06.05.2016:
Ein Landwirt aus dem Landkreis Ansbach muss 2.500 Euro für die Beseitigung von Geflügelmist von der Straße zahlen.
Wer einen Schaden verursacht, muss für die Beseitigung des Schadens bezahlen.
Das Amtsgericht Ansbach hatte im September 2014 über die Klage des Freistaats Bayern gegen einen Landwirt aus dem Landkreis Ansbach zu entscheiden, der auf der Straße mit seinem Traktor fuhr und Geflügelmist verlor. Die Straßenmeisterei beauftragte eine Spezialfirma mit der „Nassreinigung“ der Fahrbahn. Gesagt, getan. Die Spezialfirma stellte dem Freistaat 3.300 Euro in Rechnung, die dieser von dem Landwirt erstattet haben wollte.
Dem Landwirt war dies zu teuer. Er war der Ansicht, die „mechanische Reinigung“, also eine billigere Bürstenreinigung mit Kehrmaschinen hätte auch gereicht. Der Freistaat hingegen hielt die durchgeführte Nassreinigung durch eine Spezialfirma für erforderlich, da nach mechanischer Reinigung ein Schmierfilm wie bei einer Ölverschmutzung auf der Fahrbahn entstanden wäre, der den Verkehr gefährdet hätte.
Das Amtsgericht sprach dem Freistaat die vollen 3.300 Euro zu. Der Staat dürfe Maßnahmen veranlassen, die „aus vorausschauender Sicht als vernünftig erscheinen“, hier nämlich die Nassreinigung (Az. 3 C 1874/13). Das sah nun dem Grunde nach auch das Landgericht Ansbach so. Ein durch das Landgericht beauftragter Sachverständiger fand aber in der Rechnung einige Positionen, die für die Beseitigung von Geflügelmist nicht erforderlich waren, wie etwa den Einsatz von Öl-Reinigungsmitteln. Nach dem Urteil des Landgerichts hat der Landwirt nun nur 2.500 Euro zu zahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Quelle: Amtsgericht Ansbachs