Sachsen b. Ansbach: Fahren ohne Fahrerlaubnis durch technische Änderungen
Am Sonntag, 30.08.15, fiel gegen 20.50 Uhr der Polizei ein 15-jähriger Jugendlicher mit einem motorisierten Zweirad auf, an dem kein Kennzeichen angebracht war.
Im Fall dieses Zweirads ergaben Recherchen, dass dieses als Mofa 25 registriert war. Technische Veränderung, welche festgestellt und vom Jugendlich eingeräumt wurden, erlaubten eine Geschwindigkeit von 47 km/h statt der erlaubten 25 km/h.
Weitere Recherchen ergaben zu dem, dass es bekannt war, dass der junge Mann an früheren Tagen mit einem anderen Zweirad gefahren war und sich im sozialen Netzwerk ein Video befand, mit dem der Jugendliche eine Geschwindigkeit von 87 km/h zeigte, obwohl dieses Fahrzeug nur mit 40 km/h gefahren werden darf.
Für beide Fälle hat der junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis, so dass Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ansbach vorgelegt wird.
Quelle: PI Ansbach