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Am Dienstag, 14.07.2015, 09:00 Uhr, wurde bei der Kontrolle eines Pkw in der Welserstraße festgestellt, dass auf der Beifahrerseite eine ungeladene Schreckschusswaffe lag. Der Fahrer, ein 43-Jähriger, war nicht im Besitz des sogenannten „kleinen Waffenscheins“, der ihn zum Führen dieser Schreckschusswaffe berechtigt hätte. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach
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