Verkehrsunfall bei Überholvorgang
Am Donnerstag, 21.05.15, 07.15 Uhr, überholte eine 57-jährige Frau mit einem Porsche Cayenne auf der S 2245 im Gemeindegebiet von Rügland in östlicher Fahrtrichtung einen vor ihr fahrenden Pkw Peugeot, gesteuert von einem 35-Jährigen. Während des Überholvorganges kam es zur seitlichen Berührung der beiden Pkw. Bei der Unfallaufnahme wurden widersprüchliche Angaben bezüglich des Unfallverursachers gemacht. Die Fahrerin des Porsche Cayenne war der Meinung, dass der Fahrer des Peugeot seinerseits zu weit nach links gekommen wäre, während der Fahrer des Peugeot genau die gegenteilige Meinung vorbrachte. Aufgrund des Fehlens von neutralen Zeugen konnte die Unfallursache nicht abschließend geklärt werden. Der Sachschaden am Porsche Cayenne beträgt ca. 2.000 €. Der Sachschaden am Peugeot beträgt ca. 1.000 €.
Auffahrunfall
Am Donnerstag, 21.05.15, 16.05 Uhr, fuhr ein 49-jähriger Landwirt mit seinem Pkw Audi A 4 vom Autohof Brodswinden auf die B 13 in Richtung Gunzenhausen. Hier hielt er am Stoppschild zunächst an. Dies erkannte ein nachfolgender 26-jähriger Fahrzeugführer, ebenfalls mit einem Audi A 4, zu spät und fuhr auf den haltenden Pkw auf. Durch den Auffahrunfall entstand am Pkw des Unfallverursachers ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500 €. Der Sachschaden am geschädigten Fahrzeug beträgt ca. 500 €.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach