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Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig
Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Nach Unfallflucht – Richterbeschluss, Feuerwehr, Polizei & Strafverfahren

Ansbach: Zu einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort kam es am Donnerstag, (07.05.2015) gegen 19:25 Uhr, als  ein 47-jähriger mit seinem VW Touran beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Ritter-von-Lang-Allee einen geparkten Audi A 4 beschädigte. Am Touran entstand Schaden in Höhe von 300 EUR, am geparkten Audi 500 EUR.

Zwar begutachtete der Unfallverursacher noch den Schaden am geparkten Pkw, fuhr dann aber, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern, davon.

Dank eines Zeugen konnte die Adresse des Unfallverursachers rasch ermittelt werden. Da dieser aber der Polizei vor Ort nicht öffnete, wurde eine Wohnungsdurchsuchung durch eine Richterin angeordnet, wozu die Feuerwehr Ansbach hinzugezogen wurde.

Die Feuerwehr musste aber nicht mehr tätig werden, da zeitgleich mit ihr Angehörige des Mannes eintrafen und der Polizei die Wohnung öffneten.

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Im Haus konnte schließlich der Unfallverursacher angetroffen werden. Da ein Alkotest eine Atemalkoholkonzentration von 1,2 Promille ergab, musste sich der 47-Jährige noch einer Blutentnahme unterziehen, die klären soll, ob er bereits zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war.

Gegen denn Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach

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