Es ändert sich einiges!
Ab 01. Mai 2014 wird es für Verkehrsteilnehmer einige Änderungen geben. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) werden das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Der neue Bußgeldkatalog gehört zur größten Reform in der Geschichte der Flensburger Punktekartei. Er soll einfacher und transparenter werden. Grundsätzlich gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind. Auf Konsequenzen aus Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird zukünftig verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro) .
1 – 3 statt 1 – 7 Punkte System
Bisher wurde nach dem 1-7 Punkte System verfahren. Ab dem 01.05.2014 wird dies zu einem 1-3 Punkte-System, das in folgende Kategorien eingeteilt sein wird:
3 Punkte
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde
2 Punkte
- Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
1 Punkt
- Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten
Maßnahmen und Punkteabbau
- Vormerkung: 1 – 3 Punkte (altes System: gab es bislang nicht) – bleiben ohne weitere Maßnahmen
- Ermahnung: 4 – 5 Punkte (altes System: 8 – 13 Punkte)– wird freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden
- Verwarnung: 6 – 7 Punkte (altes System: 14 – 17 Punkte) – es erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar besucht werden, in dieser Stufe allerdings ohne Möglichkeit zum Punkteabbau.
- Fahrerlaubnisentziehung: 8 Punkte (altes System: 18 Punkte) – die 3. Stufe führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkteabbau
Bislang konnten Verkehrssünder bis zu 6 Punkte innerhalb 5 Jahren abbauen, ab Mai kann lediglich 1 Punkt innerhalb 5 Jahren durch ein “Fahreignungsseminar” abgebaut werden.
Alte Punkte werden tranformiert
Die alten Punkte, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 erreicht wurden, werden nach der folgenden Tabelle in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übergeleitet:
Quelle: Kraftfahrtbundesamt
Wer wissen möchte wie es um seinen eigenen Punktestand steht, kann die Eintragungen entweder online oder mit schriftlichem Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kostenfrei beantragen.
Weitere Informationen zum neuen Punkte-System, sowie Details zum neuen Bußgeldkatalog hier.
Tilgungsfristen
Für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren werden bis zum Ablauf des 30.04.2019 auf Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30.04.2014 im VZR gespeichert wurden, grundsätzlich die „alten“ Tilgungsregelungen angewendet. Nach Ablauf dieser fünfjährigen Übergangszeit sind für die dann noch zu speichernden (alten) Entscheidungen das neue Recht und damit auch die neuen Tilgungsfristen anzuwenden. Die bis dahin abgelaufene Tilgungsfrist wird angerechnet.
Eine Verlängerung der Fristen (Tilgungshemmung) gibt es ab dem 01.05.2014 nicht mehr. Auf Entscheidungen, die ab dem 01.05.2014 im FAER gespeichert werden, sind ausschließlich die neuen Regelungen zum FAER und zum Fahreignungs-Bewertungssystem anzuwenden. Diese Entscheidungen haben ebenfalls keine fristverlängernde Wirkung auf die vor dem 01.05.2014 im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragenen Entscheidungen.
Weitere Infos zu den neuen Tilgungsfristen hier.