Banner
Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig
Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Neues Punktsystem ab 01. Mai 2014

Es ändert sich einiges!

Ab 01. Mai 2014 wird es  für Verkehrsteilnehmer einige Änderungen geben. Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) werden das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

Der neue Bußgeldkatalog gehört zur größten Reform in der Geschichte der Flensburger Punktekartei. Er soll einfacher und transparenter werden. Grundsätzlich gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind. Auf Konsequenzen aus Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird zukünftig verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro) .

1 – 3 statt 1 – 7 Punkte System

Bisher wurde nach dem 1-7 Punkte System verfahren. Ab dem 01.05.2014 wird dies zu einem 1-3 Punkte-System, das in folgende Kategorien eingeteilt sein wird:

3 Punkte

  • Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen  oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde

2 Punkte

  • Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten

1 Punkt

  • Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten

Maßnahmen und Punkteabbau

  • Vormerkung: 1 – 3 Punkte (altes System: gab es bislang nicht)  – bleiben ohne weitere Maßnahmen
  • Ermahnung: 4 – 5 Punkte (altes System: 8 – 13 Punkte)–  wird freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden
  • Verwarnung: 6 – 7 Punkte (altes System: 14 – 17 Punkte) –  es erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar besucht werden, in dieser Stufe allerdings ohne Möglichkeit zum Punkteabbau.
  • Fahrerlaubnisentziehung: 8 Punkte (altes System: 18 Punkte) – die 3. Stufe führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Punkteabbau

Bislang konnten Verkehrssünder bis zu 6 Punkte innerhalb 5 Jahren abbauen, ab Mai kann lediglich 1 Punkt innerhalb 5 Jahren durch ein “Fahreignungsseminar” abgebaut werden.

Rectangle
topmobile2

Alte Punkte werden tranformiert

Die alten Punkte, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 erreicht wurden, werden nach der folgenden Tabelle in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übergeleitet:

Quelle: Kraftfahrtbundesamt

Wer wissen möchte wie es um seinen eigenen Punktestand steht, kann die Eintragungen entweder online oder mit schriftlichem Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kostenfrei beantragen.

Weitere Informationen zum neuen Punkte-System, sowie Details zum neuen Bußgeldkatalog hier.

Tilgungsfristen

Für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren werden bis zum Ablauf des 30.04.2019 auf Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30.04.2014 im VZR gespeichert wurden, grundsätzlich die „alten“ Tilgungsregelungen angewendet. Nach Ablauf dieser fünfjährigen Übergangszeit sind für die dann noch zu speichernden (alten) Entscheidungen das neue Recht und damit auch die neuen Tilgungsfristen anzuwenden. Die bis dahin abgelaufene Tilgungsfrist wird angerechnet.

Eine Verlängerung der Fristen (Tilgungshemmung) gibt es ab dem 01.05.2014 nicht mehr. Auf Entscheidungen, die ab dem 01.05.2014 im FAER gespeichert werden, sind ausschließlich die neuen Regelungen zum FAER und zum Fahreignungs-Bewertungssystem anzuwenden. Diese Entscheidungen haben ebenfalls keine fristverlängernde Wirkung auf die vor dem 01.05.2014 im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragenen Entscheidungen.

Weitere Infos zu den neuen Tilgungsfristen hier.

Rectangle2
topmobile3

 

Banner 2 Topmobile