Geschädigte des Hochwassers im Landkreis Ansbach können bei den Gemeinden ein Sofortgeld beantragen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bei Privathaushalten 1.500 Euro, bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und bei Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bis zu 5.000 Euro.
Das Sofortgeld wird gewährt, wenn ein Schaden durch das Hochwasser entstanden ist und die Hilfe zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet wird. Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen.
Nach Prüfung des Antrags durch die jeweilige Gemeinde wird der Antrag an das Landratsamt übermittelt, das das Geld umgehend überweist. Das Sofortgeld, dass neben bestehenden Hilfsprogrammen beantragt werden kann, wird auf anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Sachgebiets für Sicherheitsangelegenheiten im Landratsamt unter der Telefonnummer 0981 – 468 3101 zur Verfügung.
Hier finden Sie die Antragsformulare.
Quelle: Landratsamt Ansbach