ANSBACH. (167) Heute Vormittag (25.01.2013) durchsuchten Beamte der Polizeiinspektion Ansbach die Geschäftsräume eines Kfz-Teilehändlers in Ansbach.
Aufgrund eines Hinweises seitens der Polizei Lübeck auf diesen Internetshop in der Markgrafenstadt führte der Sachbereich Verkehr der Polizei Ansbach weitergehende Ermittlungen gegen den Händler durch. Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Ansbach erließ für die Geschäftsräume einen Durchsuchungsbeschluss. So gelang es heute über 1000 Lampenpaare, darunter 105 sogenannte „Xenon-Nachrüstsätze“, sicher zu stellen.
Von diesen nicht bauartgerechten Leuchtmitteln geht teils eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit aus. So können durch den Einsatz dieser Leuchten andere Verkehrsteilnehmer erheblich geblendet werden. Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung müssen diese Fahrzeugteile bauartgeprüft und mit einer Genehmigungsnummer versehen sein. Das Verkaufen solcher Fahrzeugteile ist gem. § 23 Straßenverkehrsgesetz verboten und kann mit einem Bußgeld bis 5000.- Euro geahndet werden. Ebenso handelt ordnungswidrig wer solche Teile erwirbt und/oder in sein Kfz verbaut. In der Regel erlischt dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Werden also solche Bauteile bei einer Verkehrskontrolle festgestellt erfolgt eine Anzeige gegen den Halter und den Fahrer des Fahrzeugs. Anschließend müssen diese wieder ausgebaut und durch vorschriftsmäßige Leuchten ersetzt werden.
Quelle: PM Polizeipräsidium Mittelfranken