ANSBACH. (2315) Im Zusammenhang mit den lebensgefährlichen Stichverletzungen, die einem 45-Jährigen in den frühen Morgenstunden des 16.12.2012 in Ansbach zugefügt wurden, hat die zuständige Sonderkommission der Kriminalpolizei Ansbach unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ansbach am 29.12.2012 die Tatverdächtigen ermittelt und zwei Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags vollzogen.
Wie berichtet (Meldung Nr. 2245 und 2261) hatte eine Zeugin den lebensgefährlich Verletzten gegen 02.30 Uhr in der Hofeinfahrt eines Ansbacher Mehrfamilienhauses bemerkt und die Rettungsdienste verständigt. Der Mann kam mit lebensbedrohlichen Stichverletzungen in eine Klinik wo er umgehend notoperiert wurde.
In der Folgezeit stießen die Fahnder auf zwei Tatverdächtige ( 44 und 46 Jahre) aus dem Raum Ansbach, die Mitglieder eines Motorradclubs sind. Diese Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit ihren Kollegen der Nürnberger Dienststelle für organisierte Kriminalität, die originär auch für Rockerkriminalität zuständig ist, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass bei dem Tatgeschehen ein möglicher Bezug zur Rockerszene bestand.
Nachdem sich der Verdacht gegen die zwischenzeitlich Festgenommenen erhärtet hatte, wurden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach richterliche Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle erwirkt.
In den Morgenstunden des 29.12.2012 griffen die Fahnder dann zu. Dabei wurden im Raum Ansbach mehrere Objekte sowie das Clubheim eines Motorradclubs durchsucht. Es wurden verschiedene Schlag- und Stichwerkzeuge (Baseballschläger, Messer) sichergestellt, bei denen es sich möglicherweise um die Tatmittel handelt. Diese werden jetzt kriminaltechnisch untersucht.
Bei der Festnahme und dem Vollzug der Haftbefehle leisteten die beiden Tatverdächtigen keinen Widerstand. Es waren neben uniformierten Beamten auch Dienstkräfte der mittelfränkischen Spezialeinheiten im Einsatz.
Nach den bisherigen Ermittlungen deutet aber vieles darauf hin, dass das Motiv mehr im privaten Bereich zwischen den Tatverdächtigen und dem Opfer bestehen dürfte. Das Opfer selbst ist kein Mitglied der Rockerszene.
Der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Ansbach ordnete gegen die beiden Festgenommenen noch am 29.12.2012 Untersuchungshaft an. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Ansbach.
Quelle: Polizei Präsidium Mittelfranken